Prüf.- und Beratungsunternehmen für elektrische Betriebssicherheit
Prüf.- und Beratungsunternehmen für elektrische Betriebssicherheit

Unsere Leistungen in Deutschland und der Schweiz

Maschinen werden von uns rechtssicher gemäß den aktuellen technischen Regeln, Normen und Richtlinien geprüft. Von der Ständerbohrmaschine bis zur mehrere hundert Meter langen Transferstraße sind Sie bei den durch den Gesetzgeber und die Berufsgenossenschaft geforderten Prüfungen bei Mensura24 in besten Händen.

Stromerzeugungsaggregate finden in ganz unterschiedliche Anwendungen ihren Einsatz. Angefangen von Bau- und Montagestellen zur mobilen oder stationären Bereitstellung der benötigten Energiemenge bis zur Sicherstellung bei Stromausfällen, welche zu Gefahren für Menschen, Maschinen und bauliche Einrichtungen führen können. Dabei müssen Ersatzstromerzeuger und dazugehörige Anlagen immer den sicherheitstechnischen Anforderungen genügen (z. B. THW, Feuerwehr, Krankenhäuser oder Dienstleister).

 

Ablauf der elektrischen Überprüfungen eines Stromaggregates

 

  • Sichtprüfung (Motor und Generator)

 

  • Durchgängigkeit des Potentialausgleichs-/ Schutzleiters an allen Steckdosen messen

 

  • Isolationswiderstand PE- Stator messen

 

  • Isolationswiderstand PE-Rotor (Erregerwicklung) messen (nur bei Synchrongeneratoren)

 

  • Netzimpedanz (ZL-N) an allen Steckdosen prüfen

 

  • Spannung und Frequenz (Leerlauf, Nennlast) prüfen

 

  • Drehfeld an CEE Steckdosen prüfen

 

  • Fehlerschutz / Abschaltverhalten durch Überstromschutz

 

  • Restspannungsmessung messen

 

  • Differenzstrom-Überwachungsgeräte prüfen

 

  • Isolationsüberwachungsgeräte prüfen

 

  • Prüfung der Abschaltbedingungen bei zwei Fehlern

 

  • Funktionsprüfung

 

  • Protokollierung

 

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Gesetzlich geforderte Regalispektionen durch eine Befähigte Person gemäß TRBS 1203

 

Die Regalinspektion nach DGUV Regel 108-007 (BGR 234) und DIN EN 15635 dient der Sicherheit am Arbeitsplatz. Als Rechtsgrundlage dient die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Regale können sehr schnell durch kleine, meist durch Flurförderzeuge erzeugte Beschädigungen umfallen oder einstürzen. Grundsätzlich gilt, dass eine Lagerausstattung jeweils den gelagerten Gütern entsprechen muss. Das betrifft die Stand- und Tragsicherheit, aber auch die gesamte Konzeption und Konstruktion. Regelmäßige Inspektionen sind indirekt durch die Betriebssicherheitsverordnung gefordert. Bei Arbeitsunfällen durch mangelhafte Arbeitsmittel sind die Arbeitgeber allein verantwortlich.

 

Unsere Regal-Inspektion nach DGUV Regel 108-007 (BGR 234) und DIN EN 15635 beinhaltet folgende Prüfschritte:

 

  • Visuelle Inspektion vom Normalniveau ohne Verwendung von Steighilfen, Hubbühnen etc.
  • Sichtkontrolle auf Einhaltung der DGUV Regel 108-007 (BGR 234) der gewerblichen Berufsgenossenschaften
  • Sichtkontrolle von Regalbauteilen auf erkennbare Verformungen und Beschädigungen gemäß DIN EN 15635
  • Visuelle Überprüfung des Regalaufbaus gemäß Herstellerangaben
  • Abgleich der Regalbelastungsschilder mit dem Aufbau
  • Vergabe einer Inspektionsplakette
  • Erstellung eines Prüfberichtes